GS-SCHMIDT
exklusive Türen und Fenster
 

ZUM 15% FÖRDERFORMULAR

HIER GEHTS ZUM FORMULAR

WAS ÜBERNEHMEN WIR FÜR SIE?


Als Bauelementehandel bieten wir Ihnen den kompletten Service an.

Wir leiten Ihren Antrag zu einem uns vertraulichen Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes weiter.
Somit können wir für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15% im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung beantragen.

Wir als Partner des  Energieeffizienz-Experten wickeln für Sie im direkten Kontakt mit Ihnen und dem Energieeffizienz-Experten den kompletten Förderungsablauf von der Beantragung bis hin zur Auszahlung ab.

Sie bekommen den Zuschuss für die jeweils ausgeführten Sanierungsarbeiten nach Auftragsende ganz unkompliziert vom Staat direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.


WAS MÜSSEN SIE BEACHTEN?


Wichtig für Ihre Planung: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe sowie vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert
muss über 2000,– Euro inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).


WAS KOSTET SIE UNSER SERVICE?


Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeitintensiv ausfallen, berechnet Ihnen der Energieeffizienz-Experte eine Bearbeitungsgebühr ca. 6% -10% zzgl. Mehrwertsteuer, abhängig von der Investitionssumme. 

Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsende wieder erstattet.